Vollstationäre Pflege

Ganz gleich welchen Alters, sind uns erwachsene Menschen, die der Pflege bedürfen, herzlich willkommen. Wir versorgen unsere Bewohnerinnen und Bewohner vom Pflegegrad 1 bis zum Pflegegrad 5.

Kurzzeit- & Verhinderungspflege

Der kurzfristige Aufenthalt gemäß Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach § 42 und § 39 SGB XI ist in unseren Residenzen jederzeit möglich und kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.

ServiceWohnen

In Ihrer Service Wohnung behalten Sie Ihre persönliche Eigenständigkeit. Sie haben Ihr eigenes Reich, in dem Sie es sich gemütlich machen können.